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   VG Köln, 08.06.2016 - 5 L 561/16   

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VG Köln, 08.06.2016 - 5 L 561/16 (https://dejure.org/2016,16762)
VG Köln, Entscheidung vom 08.06.2016 - 5 L 561/16 (https://dejure.org/2016,16762)
VG Köln, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - 5 L 561/16 (https://dejure.org/2016,16762)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VG Köln, 08.06.2016 - 5 L 561/16
    Ein solches überwiegendes Interesse kann dann angenommen werden, wenn der Rechtsbehelf des Antragstellers offensichtlich oder doch zumindest mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird oder wenn sonstige Umstände gegeben sind, die es rechtfertigen, ausnahmsweise - in Abweichung von der gesetzlich getroffenen Wertung - dem Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung zukommen zu lassen, vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 -, juris Rn. 21 f.; BVerwG, Beschl. v. 14.4.2005 - 4 VR 1005/04 -, juris Rn. 10 f.
  • VG Saarlouis, 27.04.2021 - 5 L 426/21

    Fahrerlaubnisrecht: Aberkennung des Rechts von einer tschechischen in eine

    [Ständige Rechtsprechung, vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 07.05.2008 - 2 B 187/8 - VG Saarlouis, Beschlüsse vom 28.07.2011 - 10 L 558/11 -, vom 20.01.2012 - 10 L 1872/11 -, m.w.N., vom 27.10.2014 - 6 L 961/14 -, vom 08.06.2015 - 5 L 555/15 - und vom 17.06.2016 - 5 L 561/16 -].

    [Vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 15.09.2015 - 11 ZB 15.1077 - und vom 11.05.2016 - 11 CS 16.658 -, jew. juris m.w.N.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 08.05.2012, a.a.O.; VG des Saarlandes, Beschluss vom 17.06.2016 - 5 L 561/16 -, die Beschwerde gegen den Beschluss wurde zurückgenommen].

  • VG Saarlouis, 21.10.2016 - 5 L 1896/16

    Aberkennung des Rechts zur Nutzung einer tschechischen Fahrerlaubnis in

    Diese auf die typische Interessenlage abstellende Begründung ist zulässig und ausreichend, weil es um die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des öffentlichen Straßenverkehrs geht und in Fällen der vorliegenden Art sich das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung gerade aus den Gesichtspunkten ergibt, die für den Erlass des Verwaltungsakts selbst maßgebend sind.(Ständige Rechtsprechung, vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 07.05.2008 - 2 B 187/8 - VG Saarlouis, Beschlüsse vom 28.07.2011 - 10 L 558/11 -, vom 20.01.2012 - 10 L 1872/11 -, m.w.N., vom 27.10.2014 - 6 L 961/14 -, vom 08.06.2015 - 5 L 555/15 - und vom 17.06.2016 - 5 L 561/16 -).

    Soweit unbestreitbare Informationen des Ausstellungsmitgliedstaats vorliegen, aus denen sich die Möglichkeit ergibt oder die darauf hinweisen, dass die Wohnsitzvoraussetzung nicht gegeben war, sind zur endgültigen Beurteilung dieser Frage die Umstände des gesamten Falles heranzuziehen, also ergänzend auch die "inländischen Umstände".(Vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 15.09.2015 - 11 ZB 15.1077 - und vom 11.05.2016 - 11 CS 16.658 -, jew. juris m.w.N.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 08.05.2012, a.a.O.; VG des Saarlandes, Beschluss vom 17.06.2016 - 5 L 561/16 -, die Beschwerde gegen den Beschluss wurde zurückgenommen).

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